Ja, da die Griechischen Inseln innerhalb der Grenzen der Europäischen Union liegen, unterliegen sie der Visumpflicht. Wenn Sie kein gültiges Schengen-Visum oder Grünen (Dienst-)Pass haben, können Sie ohne sich mit den Schengen-Visumverfahren auseinanderzusetzen mit der Erleichterung des Griechische Inseln Visa bei Ankunft (110 € pro Person) an unserer Tour teilnehmen. Die Dokumentenprozesse unserer Gäste, die die Visa bei Ankunft nutzen werden, werden von dem vermittelnden Visa-Beratungsunternehmen durchgeführt. Gäste, deren Reisepass einen Einreisestempel der TRNZ (Zypern) enthält, können nicht nach Griechenland einreisen.
Nein, gemäß den internationalen Standards für Kreuzfahrtreisen ist die Servicegebühr des Schiffspersonals (Service Charge / Trinkgeld) nicht im Preis des Reisepakets enthalten. Für alle Gäste ab 12 Jahren wird für jeden an Bord verbrachten Tag eine Servicegebühr in Höhe von 12 € pro Person und Tag auf Ihr Bordkonto während der Reise belastet.
Unsere Gäste müssen sich mindestens 3 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit des Schiffes (16:00 Uhr) am Çeşme Cruise Terminal einfinden, um Gepäck-, Zoll- und Check-in-Formalitäten abzuschließen. Nach den an den Inseln gewährten freien Zeiten werden die Abfahrtszeiten des Schiffes vom Hafen durch Durchsagen und auf Tafeln bekannt gegeben. Falls der Gast aus persönlichen Gründen die Abfahrtszeit des Schiffes verpasst, liegen alle Transfer- und Ticketkosten, die entstehen, um vom nächsten Hafen aus an Bord zu gehen oder die Reise abzubrechen und zurückzukehren, in der eigenen Verantwortung des Gastes.
Zu unserem Vollpensionskonzept gehören: Frühstück, Mittag- und Abendessen in den Hauptrestaurants des Schiffes sowie Nachmittagskaffee und Mitternachtssuppe. Während dieser Mahlzeiten sind alkoholfreie Kalt- und Heißgetränke im Glas kostenlos. Außerdem wird die Minibar in den Kabinen nur am ersten Tag kostenlos aufgefüllt. À-la-carte-Restaurants, Getränke, die tagsüber an den Bars bestellt werden, sowie alle alkoholischen Getränke, die zu den Mahlzeiten gewählt werden, sind jedoch kostenpflichtig.
Gemäß den Reedereivorschriften werden aus Gründen der Gesundheit von Säuglingen und der Sicherheit an Bord Säuglinge unter 6 Monaten nicht an Bord zugelassen. Schwangeren Gästen ist die Reise bis zur 24. Schwangerschaftswoche gestattet (bei Zwillingsschwangerschaften bis zur 28. Woche). Allerdings ist die Vorlage eines englischen ärztlichen Attests mit der Formulierung „Es bestehen keine Bedenken gegen das Reisen“, das spätestens 7 Tage vor dem Flug oder der Reise ausgestellt wurde, verpflichtend. Bei Schwangerschaften nach der 24. Woche ist das Betreten des Schiffes auch mit Attest nicht gestattet.