1. TAG Çeşme
2. TAG Rodos Insel
3. TAG Rodos Insel
4. TAG Çeşme
VOLLVERPFLEGUNG (IM PREIS ENTHALTEN)
Die in den Restaurants servierten Frühstück-, Mittag- und Abendessen werden zusammen mit unbegrenzten Softgetränken, heißen und kalten Getränken serviert.
Teestunde & Mitternachtssuppe
Die Minibar wird nur am ersten Tag aufgefüllt und ist kostenlos
Hafenabgaben und Betretungsgebühren, pro Person: 150€ für 3 Nächte
Animation und tägliche Aktivitäten
NICHT IM PREIS ENTHALTENE DIENSTLEISTUNGEN
Für alle Gäste ab 12 Jahren wird an Bord eine Servicegebühr von 12 € pro Person und Tag erhoben.
Bei Tür-Visa-Touren beträgt die Visagebühr 110 € pro Person
Visagebühr in Fällen, in denen ein Schengen-Visum erforderlich ist
À La Carte Menüs
Getränke aus den Bars und alkoholische Getränke bei den Mahlzeiten sind kostenpflichtig
Tägliches unbegrenztes Internet (5 € - Geschwindigkeit 16 mb)
Ärztliche Hilfe / Medikamente / Persönliche Versicherungen
Wäscherei / Spa / Schönheitssalon / Landausflüge
Für Gäste ab 70 Jahren wird auf das Reiseversicherungspaket eine 100 %ige Selbstbeteiligung angewendet.
Blue Sapphire mit Abfahrt von Çeşme, Visa erforderlich für die Insel Rhodos, 3 Nächte - 23. & 30. April 2026
Innenkabinen verfügen über TWİN Betten, die nicht verbunden werden können.
Personen mit einem Zypern-Stempel im Reisepass können nicht nach Griechenland einreisen.
*Für SINGLES, DREIER- UND VIERER-UNTERKÜNFTE BITTE FÜR AKTUELLE VERFÜGBARKEIT UND PREISANFRAGEN DAS OPERATIONS-TEAM KONTAKTIEREN.
Wichtiger Hinweis:
Das Kreuzfahrtunternehmen und der Kapitän behalten sich das Recht vor, aus Gründen der Sicherheit auf See und wetterbedingten Umständen Routen, Häfen und Zeiten vor oder während der Reise zu ändern. Änderungen der Route gemäß internationalen Seeschifffahrtsvorschriften und Sicherheitsverfahren sind zwingende Entscheidungen und begründen kein Rückvergütungsrecht für den Teilnehmer. Dies ist ausdrücklich in unserem Teilnahmevertrag festgelegt.
***WICHTIGER HINWEIS: ALLE ALKOHOLISCHEN UND NICHT ALKOHOLISCHEN GETRÄNKE, DIE WÄHREND DER MAHLZEITEN UND IM BEREICH DES BUFFETS EINGENOMMEN WERDEN, SIND GEBÜHRENPFLICHTIG, WENN SIE NICHT AUS DEN GEMEINSCHAFTSRÄUMEN STAMMEN.***