Eine der Fragen, die türkische Staatsbürger bei Reisen ins Ausland am meisten beschäftigt, ist die „Ausreisegebühr für das Ausland“. Insbesondere für Reisende, die mit der Fähre auf die griechischen Inseln wie Lesbos, Chios, Samos, Kos und Rhodos fahren, oder für Teilnehmer an Europareisen ist diese Gebühr eine offizielle Verpflichtung, die vor der Reise unbedingt erfüllt werden muss.
Es ist zu beachten, dass die Ausreisegebühr keine Passgebühr, kein Visumgebühr, keine Gebühr für ein Gate-Visum und keine Hafengebühr ist. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Gebühr, die von Staatsbürgern der Republik Türkei bei der Ausreise aus der Türkei ins Ausland erhoben wird.
Ab dem Jahr 2026 beträgt die Ausreisegebühr 1.250 TL.
📜 Was ist die gesetzliche Grundlage der Ausreisegebühr?
Die rechtliche Grundlage der Ausreisegebühr ist das Gesetz Nr. 5597 über die Ausreisegebühr. Nach Artikel 1 des Gesetzes gilt: „Von Staatsbürgern der Republik Türkei, die ins Ausland ausreisen, wird pro Ausreise eine Gebühr erhoben.“ Diese Bestimmung erklärt das Grundprinzip der Gebühr sehr klar: Sie wird nicht nach der Art der Reise (Flugzeug, Fähre, Bus), sondern danach erhoben, dass eine Person „als Staatsbürger der Republik Türkei ins Ausland ausreist“.
💳 Wie hoch ist die Ausreisegebühr 2026 und wie wird sie berechnet?
- Aktueller Betrag für 2026: pro Person 1.250 TL.
- Diese Gebühr wird für jede einzelne Ausreise separat bezahlt.
- Bei Familienreisen ist für jedes Familienmitglied separat zu zahlen. (Beispiel: Für eine vierköpfige Familie beträgt die Gesamtzahlung 5.000 TL.)
- Frühere Ausreisen, ein gültiges Visum oder ein Rückflugticket heben die Gebührenpflicht nicht auf.
Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Gesetz Nr. 5597 wird die Ausreisegebühr jedes Jahr unter Berücksichtigung der Neubewertungsrate angepasst. Der Präsident hat die Befugnis, diesen Betrag zu erhöhen oder zu senken.
🛳️ Muss man bei Reisen nach Lesbos und andere griechische Inseln die Gebühr zahlen?
Ja, auf jeden Fall. Bei allen Reisen von der Türkei mit der Fähre zu den griechischen Inseln muss die Ausreisegebühr entrichtet werden.
Auf allen internationalen Fährverbindungen wie Dikili-Lesbos, Ayvalık-Lesbos, Çeşme-Chios, Kuşadası-Samos oder Bodrum-Kos gilt diese Regel. Ein Gate-Visum oder ein Schengen-Visum befreit nicht von der Gebühr.
✅ Wer ist von der Ausreisegebühr befreit?
Nach dem Gesetz und den Durchführungsbestimmungen sind folgende Personen unter besonderen Bedingungen von der Ausreisegebühr befreit:
- Personen mit Aufenthaltserlaubnis im Ausland: Wer zum Zeitpunkt der Ausreise über eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Ausland verfügt, ist befreit.
- Kinder unter 7 Jahren: Von Kindern, die zum Zeitpunkt der Ausreise das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird keine Gebühr erhoben.
- Personen, die mit einem Ausweisdokument in die TRNZ ausreisen: Bei der Ausreise in die Türkische Republik Nordzypern ausschließlich mit dem biometrischen Personalausweis wird keine Gebühr erhoben. (Bei Ausreise mit Reisepass oder bei Reisen in andere Länder ist die Gebühr jedoch zu zahlen.)
- Besatzung von gewerblichen Transportfahrzeugen: Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Fahrt tätig sind, wie Schiffs-, Fähr- oder Flugpersonal sowie LKW-/Busfahrer (für die jeweilige Dienstfahrt), sind befreit.
- Ausreisen mit Passierschein-/Passavan-Dokumenten: Personen, die mit einem Passavan oder ähnlichen speziellen Grenzdokumenten ausreisen, sind befreit.
(Hinweis: Der Besitz eines bordeauxroten, grünen, grauen oder schwarzen Reisepasses allein gewährt keine Befreiung von der Gebühr.)
📱 Wo und wie wird die Ausreisegebühr bezahlt?
Heutzutage können die Gebührenzahlungen größtenteils schnell über digitale Systeme vorgenommen werden. Die frühere Verpflichtung, eine physische „Gebührenmarke“ zu kaufen, besteht in der Praxis nicht mehr.
Verfügbare Zahlungswege:
- Digitale Steuerverwaltung der Steuerbehörde (GİB)
- Mobile App der GİB
- Mobile-Banking- und Internet-Banking-Kanäle teilnehmender Banken
- Steuerämter und PTT-Filialen
- Schalter/Automaten der zuständigen Zahlungsstellen an Flughäfen oder Grenzübergängen (Häfen)
GÜVENTUR-Tipp: Berücksichtigen Sie mögliche Staus und lange Warteschlangen an den Häfen, besonders in der Sommersaison, und empfehlen wir Ihnen dringend, die Gebühr mindestens einen Tag vor der Reise über Ihre Banking-App oder über die GİB digital zu bezahlen.
❓ Häufig gestellte Fragen
Ich habe die Gebühr im Voraus bezahlt, bin aber nicht gereist. Kann ich eine Rückerstattung erhalten? Ja. Wenn die Gebühr nicht genutzt wurde, kann für stornierte Reisen oder Fehlzahlungen über die Steuerbehörde oder die Steuerämter ein Erstattungsantrag gestellt werden.
Geht meine im Voraus geleistete Zahlung verloren, wenn sich die Gebühr erhöht? Grundsätzlich gilt der am Tag der Ausreise gültige Betrag. Wenn Sie Monate im Voraus zum alten Preis bezahlt haben und am Reisetag eine Gebührenerhöhung in Kraft ist, kann die Zahlung der Differenz verlangt werden (außer in Übergangsregelungen).
Wohin geht die Ausreisegebühr, ist sie im Fährticket enthalten? Die Gebühr ist nicht im Fährticket oder im Reisepaket enthalten. Sie wird nicht an Agenturen, Häfen oder Fährunternehmen gezahlt, sondern direkt als gesetzliche Abgabe an den Staatshaushalt, also an die Steuerbehörde.
🎯 Praktische Checkliste für Reisende, die mit der Fähre ins Ausland fahren
Damit der Hafenprozess reibungslos verläuft, stellen Sie am Reisetag sicher, dass Sie die folgenden Schritte erledigt haben:
- [ ] Wurden Reisepass und ggf. Visum geprüft?
- [ ] Sind Fährtickets und Hotelreservierungen bereit?
- [ ] Wurde die Ausreisegebühr (1.250 TL pro Person) bezahlt?
- [ ] Wurde der Zahlungsbeleg auf dem Telefon gespeichert oder ausgedruckt?
- [ ] Wurden für Zoll- und Passkontrollen mindestens 1 bis 1,5 Stunden vor Abfahrt im Hafen eingeplant?
Als GÜVENTUR stehen wir Ihnen jederzeit für Ihre von Dikili ausgehenden Lesbos-Fährtickets, Gate-Visumsverfahren und Hotelreservierungen zur Seite. Wir wünschen Ihnen schon jetzt eine angenehme und problemlose Reise!